Bernaisch Bauelemente GmbH

 
 

Reparatur & Wartung


Sicherheit in Unternehmen, öffentlichen Einrichtungen aber auch Privathaushalten hängt oftmals von Funktionsfähigen Toren, Türen und Schranken ab. Ungeprüfte und nicht gewartete Anlagen sind erhöht störanfällig, führen zu Ausfällen und sind ein Sicherheitsrisiko.

Mit unserem 4-Punkte-Plan sind Sie auf der sicheren Seite:

  • Betreiber von kraftbetätigten Toranlagen sind gesetzlich dazu verpflichtet, diese nach den Herstellervorgaben aber mindestens einmal im Jahr von einem Sachkundigen überprüfen zu lassen (UVV, ASR A 1.7, BGB, Landesbauordnung NRW). Bei gewerblich genutzten Toranlagen muss darüber hinaus eine Messung der Schließkräfte erfolgen.

Der BVT (Verband Tore) schult unsere Mitarbeiter regelmäßig und neutral auf Basis der technischen Prüfverordnung NRW zu Sachkundigen und vermittelt hierbei aktuelle technische Neuerungen sowei normative und gesetzliche Änderungen.

  • Die regelmäßige Wartung von Tor- und Türanlagen verzögert die Abnutzungserscheinungen und verlängetrt die Lebensdauer. Hersteller schreiben in ihren Betriebsanleitungen die fachgerechte Wartung und die Wartungsintervalle vor. Dafür sollte nur ausgebildetes Fachpersonal eingesetzt werden. Wir bieten Ihnen Prüfung und Wartung gerne kostengünstig im zeitlichen Zusammenhang an.

Wichtig! Die fachgerechte Wartung, für die jeder Betreiber selbst verantwortlich ist, gilt als Bestandteil der Gewährleistung. Deshalb empfiehlt es sich, nach erfolgter Tormontage einen Wartungsvertrag mit uns abzuschließen.

  • Durch eine Reparatur werden Mängel und Schäden behoben um die Anlage in den ursprünglichen, funktionstüchtigen Zustand zu bringen. Dabei werden defekte Teile entweder gegen baugleiche oder funktional identische Ersatzteile ausgetauscht.
  • Die Nachrüstung als Bestandteil der Instandhaltung steigert die Funktionssicherheit einer in Betrieb befindlichen Anlage. Durch gezielte Nachrüstung können viele Anlagen auf den aktuell geforderten Stand der Technik gebracht werden. Kommt es bei einer Toranlage dadurch zu einer wesentlichen Änderung, muss eine Messung der Schließkräfte nach ASR A 1.7 vorgenommen werden.